Bedarfsflug

Der Bedarfsflug (Charterflug, Orderverkehr oder Anforderungsverkehr; von chartern: zeitweilige Überlassung eines Gegenstandes gegen die Entrichtung eines Nutzungsentgeltes) ist in der Luftfahrt eine nur gelegentlich oder zu bestimmten Anlässen betriebene Personen- oder Güterbeförderung zu einem vom Auftraggeber bestimmten Zielort. Gegensatz ist der Linienflug.


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